Die sächsische Flagge ist historisch gesehen noch recht jung. Ausgangspunkt ihrer Farbgebung und damit ihrer Entstehung war eine Verfügung Friedrich August I. vom 22. Mai 1815.
Mit dieser Verfügung wurde Generalleutnant von Lecoq beauftragt, das Kommando über die damals am Rhein stehenden sächsischen Truppen zu übernehmen und sie zu reorganisieren.
Punkt 7 der Verfügung legte fest, dass die bislang nur weiße Kokarde der sächsischen Truppe mit einem breiten grünen Rand zu umgeben sei, um Verwechslungen mit anderen Kontingenten auszuschließen.