Rechtsanwalt Dr. S. Wündisch
freitags 2. DS (9:20 - 10:50)Die Veranstaltung soll einen Überblick über rechtlich relevante Fragen sowohl der Softwareerstellung und -überlassung als auch der speziellen vor allen urheberrechtlichen Probleme im Hinblick auf den Inhalt von Multimediaproduktionen geben. Auf diese Weise soll den Studenten ein Bewußtsein für die rechtlichen Problemfelder ihrer fachlichen Tätigkeit vermittelt werden. Im Hinblick auf die für eine Multimedia-Produktion erforderliche Software-Erstellung wird insbesondere auf die berührten und entstehenden Schutzrechte eingegangen. Weiterhin sollen wichtige regelungsbedürftigen Punkte bei der Gestaltung von Softwareüberlassungsverträgen dargestellt werden. Von besonderer Bedeutung bei Multimediaproduktionen sind die verwendeten Inhalte wie Texte, Bilder, Filme oder Musikstücke, die in der Regel urheberrechtlichen Schutz genießen und oftmals von Dritten produziert worden sind. Die Veranstaltung will auch hier die wichtigsten rechtlichen Grundlagen vermitteln sowie Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung fremder Inhalte aufzeigen. Eingegangen wird auch auf entstehende eigene Schutzrechte des Erstellers einer Multimediaproduktion.
Zum Seitenanfang...Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.
Zum Seitenanfang...Art und Umfang werden in der Vorlesung bekannt gegeben
Zum Seitenanfang...Das Skript wird parallel zur Vorlesung in das Netz gestellt. Jeder Teilnehmer sollte die Gesetzessammlung IT- und Computerrecht erwerben:
Folien der Vorlesung des WS 2010/11
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