Die folgenden Lehrveranstaltungen zur Multimediatechnik stehen allen Studiengängen offen. Da im Vertiefungsgebiet häufig das Hauptseminar, Komplexpraktikum, die Beleg- und Diplomarbeit durchgeführt werden, ist eine gründliche Planung der zu wählenden Lehrveranstaltungen naheliegend. Hierzu wird ein Beratungsgespräch mit dem verantwortlichen Hochschullehrer empfohlen.
Tabelle der Lehrveranstaltungen in der Vertiefungsrichtung Multimediatechnik
Entsprechend der jeweiligen Studienordnungen sind unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten von Lehrveranstaltungen sinnvoll, die kurz erläutert werden sollen:
Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums sind die Lehrveranstaltung "Einführung Medieninformatik" und "Medien und Medienströme".
Lehrveranstaltungen zur Multimediatechnik werden im Hauptstudium im "FG1: Medientechnik, -gestaltung, -wissenschaft" angeboten. Aus dem Gesamtangebot dieses FG sind Veranstaltungen im Umfang von 12 SWS zu wählen. Ist das FG1 zudem Vertiefungsgebiet, so sind aus diesem zusätzlich weitere 12 SWS, insgesamt also 24 SWS, zu wählen. Pflichtveranstaltungen des FG1 ist die Lehrveranstaltung "Web- & Multimedia Engineering". Darüber hinaus bieten sich z.B. die Lehrveranstaltungen "Multimediale Technologien und Systeme", "Intelligente, multimediale Benutzerschnittstellen", "Streaming Medien" oder solche zur Gestaltung oder Computergraphik als sinnvolle Kombinationen an.
Die Lehrveranstaltungen zur Multimediatechnik werden im "FG1: Architektur verteilter Systeme" und im "FG3: Softwaretechnik" angeboten. In beiden FG gibt es keine Pflichtfächer, so dass alle Lehrveranstaltungen des Gebietes Multimediatechnik gewählt werden können.
Tabelle möglicher Kombinationen nach Studienordnung ab 1998
Es werden zwei von mehreren Vertiefungsrichtungen im Umfang von insgesamt 32 SWS Vorlesungen und Übungen gewählt, in etwa je zur Hälfte pro Vertiefungsrichtung (siehe Prüfungsordnung). In einem der zwei Vertiefungsrichtungen ist zudem die Teilnahme an einem Hauptseminar und die Durchführung einer Diplomarbeit verpflichtend.
Teilfachprüfungen erfordern den Nachweis von Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS. Davon müssen mindestens 8 SWS durch die Lehrveranstaltungen Nr. 1 bis 4 nachgewiesen werden, wobei die Lehrveranstaltung 1 ab dem WS 00/01 Pflicht ist.