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Benutzerordnung

Organisatorische Randbedingungen, Regeln der Zusammenarbeit

Inhalt

  1. Benutzerordnung
  2. Veränderung der Hardware- oder Software-Konfiguration sowie Installation lizenzierter Software
  3. Systeme, Netzorganisation, Accountvergabe, Backupstrategie
  4. Studentenlabor und Multimedialabor
  5. Ausleihe von Büchern, CDs, Software oder Geräten
  6. Verbrauchsmaterialien, Telefon
  7. Bestellung von Büchern, Geräten oder Software
  8. Lehrstuhlinterne Kommunikation
  9. Arbeiten in Räumen des Lehrstuhles außerhalb der normalen Geschäftszeiten

1. Benutzerordnung

Grundsätzlich gelten die in der Benutzerordnung des Rechenzentrums der Fakultät Informatik (FRZ) und des Rechenzentrums der TU Dresden (URZ) festgelegten Regelungen auch für die Benutzung der Rechner- und Systeminfrastruktur des Lehrstuhls für Multimediatechnik (LMMT). Insbesondere gelten die Regelungen zum

Lizenzschutz:

Datenschutz:

2. Veränderung der Hardware- oder Software-Konfiguration sowie Installation lizenzierter Software

Es gilt folgende Regelung:

1. Im Interesse der Sicherheit und Effektivität der Systeminfrastruktur des LMMT ist bei ihrer Nutzung ausdrücklich folgendes untersagt:

2. Bei der Benutzung der Geräte des Lehrstuhls sind die jeweiligen Benutzungs- und Sicherheitsvorschriften des Herstellers unter allen Umständen zu beachten. Sollte es notwendig werden, Geräte zu öffnen um sie z.B. zu konfigurieren oder umzubauen, so ist dies zunächst mit dem Systemverantwortlichen abzustimmen. In keinem Fall dürfen Geräte geöffnet werden, bevor der Netzstecker gezogen wurde. Auch ist es nicht erlaubt, Geräte im geöffneten Zustand zu betreiben.

3. Systeme, Netzorganisation, Accountvergabe, Backupstrategie

Systeme im Studentenlabor: Die PCs im Studentenlabor (Raum 2044) können von jedem Studenten, der eine Tätigkeit am Lehrstuhl ausübt, genutzt werden. Veränderungen an der Hardware oder der Systemsoftware ist nur in Absprache mit dem Systemverantwortliche zulässig und muß von diesem in der Systemliste vermerkt werden..

Systeme in den Büros: Die Systeme in den Büros sind dem jeweiligen Mitarbeiter zugeordnet. Er allein ist befugt, Veränderungen an dem System vorzunehmen und ist verpflichtet, diese in der Systemliste zu vermerken.

Peripheriegeräte, die von allen genutzt werden und nicht eindeutig einem System zugeordnet sind, wie Drucker oder CD-Recorder, werden von dem Systemadministrator ( PersonUdo Wähner) verwaltet. Nur er ist berechtigt, diese zu verändern.

Server des Lehrstuhls: Jeder Mitarbeiter und jeder Student, der am Lehrstuhl eine Beleg- oder Diplomarbeit durchführt, erhält bestimmte Rechte der Nutzung von Systemressourcen, wie z.B. Festplattenspeicher. Die Rechte, wie z.B. die Größe des zugeteilten Festplattenspeichers, werden individuell nach der Art der Aufgabenstellung vom Systemadministrator vergeben. Die Regeln nach denen die Ressourcen zugeteilt bzw. Rechte vergeben werden spricht der Systemadministrator mit dem Lehrstuhlinhaber ab.

Abschalten von Systemen: Alle PCs und Peripheriegeräte sind abends und insbesondere am Wochenende abzuschalten. Der Server läuft auch am Wochenende Tag und Nacht durch.

Accounts für die Nutzung von Systemressourcen und Zugriffsrechten auf dem Server des Lehrstuhls werden von dem Systemadministrator ( PersonUdo Wähner) vergeben.

Software-Lizenzen: Es ist untersagt, Softwarepakete häufiger zu installieren, als die aktuelle Software-Lizenz es zuläßt. Zugang zu den installierbaren Softwarepaketen hat Frau Behling. Falls sie nicht erreichbar ist, sprechen Sie bitte den Betreuer oder den Lehrstuhlinhaber an. Frau Behling bzw. der Betreuer überprüft in jedem Fall in der Lizenzliste, ob eine freie Lizenz vorhanden ist, vermerkt die Installation in der Systemliste wie auch der Lizenzliste. Sollte ein lizensiertes Programm von einem System entfernt werden, so ist der Systemverantwortliche in allen Fällen verpflichtet, dies Frau Behling zu melden (z.B. per Mail).

Backupstrategie des Server: Die auf dem Server abgelegten und veränderten Dateien werden jeden Tag inkrementell gesichert. Eine vollständige Sicherung aller Daten des Servers erfolgt an jedem Freitag durch den Systemadministrator. Die zur Sicherung verwendeten Tapes werden nach vier Wochen erneut genutzt (überschrieben), so daß innerhalb von vier Wochen die Dateien eines jeden Tages rekonstruiert werden können.

Backupstrategie aller anderen Systeme: Für die Sicherung der Daten aller Systeme außer den Servern ist der jeweilige Systemverantwortliche zuständig. Eine inkrementelle, d.h. tägliche Sicherung dieser Systeme wird nicht unterstützt. Die Tapes bleiben beim Systemadministrator und werden von diesem sorgsam verwahrt.

4. Studentenlabor und Multimedialabor

Die den Studenten zugänglichen Arbeitsplätze des Lehrstuhls befinden sich im Studentenlabor (Raum 2044). Die Zuteilung der Arbeitsplätze und die Belegung der Systeme des Studentenlabors erfolgt in Absprache mit dem Lehrstuhlinhaber.

Studentenlabor (Raum 2044): Jeder Student mit einem Arbeitsplatz im Studentenlabor erhält über Frau Behling einen Schlüssel für die Tür zum Raum 2044. Studenten, die das Labor als letzte verlassen, sind verpflichtet, dieses abzuschließen und sich zu vergewissern, daß alle Systeme ausgeschaltet sind. Alle Studenten mit einem Arbeitsplatz in diesen Räumen sind verpflichtet, diesen in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Geschirr ist am Tage der Nutzung zu spülen, Kartons, Altpapier, etc. sind regelmäßig zu entfernen. Die Schreibtische sind aufgeräumt zu verlassen. Sollte sich ein Kommilitone nicht daran halten, so sprechen Sie diesen an oder informieren Frau Behling.
In seltenen Ausnahmefällen, z.B. bei Tagungen, die am Lehrstuhl oder der Fakultät veranstaltet werden, kann es sein, daß nach Ankündigung die Systeme des Studentenlabors bzw. Multimedialabors von fremden Personen genutzt werden. In diesem Fall ist der jeweilige Systemmanager verpflichtet, rechtzeitig die Daten der benötigten System zu sichern.

Schlüssel für die Tür des Studentenlabors (Raum 2044) werden von Frau Behling gegen Unterschrift nach Zuteilung des Arbeitsplatzes vergeben. Mehrere Schreibtische haben verschließbare Unterschränke. Jeder Student hat sofern verfügbar Anspruch auf einen Unterschrank.
Jeder Student oder Mitarbeiter verpflichtet, sich von keinem ihm überlassenen Schlüssel einen Nachschlüssel anfertigen zu lassen!

Verschluß von Räumen und Schränken: Alle Mitarbeiter und Studenten sind verpflichtet, bei Verlassen von Räumen als letzte autorisierte Person diese zu verschließen. Befinden sich in dem Raum nicht zum Lehrstuhl gehörende Personen, so haben diese den Raum zu verlassen.

5. Ausleihe von Büchern, CDs oder Geräten

Bücher, Manuals, CDs: Das Ausleihen von Büchern, Manuals und CDs erfolgt ausschließlich über Frau Behling. Die am Lehrstuhl für den internen Gebrauch zur Verfügung stehenden Bücher können den Web-Seiten des Lehrstuhls entnommen werden.

Geräte: Nur in begründeten Ausnahmefällen können Geräte für die Nutzung außerhalb der Räume des Lehrstuhls entliehen werden. Hierzu ist die Zustimmung des Lehrstuhlinhabers erforderlich. Frau Behling wird in diesem Fall einen Leihschein ausfüllen. Mit der Unterschrift unter den Leihschein verpflichtet sich die das Gerät ausleihende Person (Mitarbeiter, Studenten), das Gerät in einwandfreiem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben und gegebenenfalls auf eigene Kosten reparieren zu lassen oder zu ersetzen.

6. Verbrauchsmaterialien, Telefon

Büromaterialien können nur von Mitarbeitern und studentischen Hilfskräften über Frau Behling entnommen werden.

Druckerpapier kann von allen über Frau Behling entnommen werden.

Verbrauchsmaterialien wie CD-Rs, Video-Tapes, usw. die für die am Lehrstuhl durchzuführenden und beauftragten Arbeiten (Diplom- und Belegarbeiten, Forschungsprojekte, etc.) benötigt werden, können über Frau Behling unter Angabe des Grundes entnommen werden. Frau Behling wird die Entnahme in dem Verbrauchsmaterialbuch vermerken.

Telefonate: Alle externen Telefongespräche des Lehrstuhls werden durch die ISDN-Nebenstellenanlage registriert, am Ende eines Monats dem Lehrstuhl eine Abrechnung, die die Kosten pro Apparat mit Angabe der Telefon-Nr. und nach privaten oder dienstlichen Gesprächen aufgeschlüsselt ausweist, gesandt. Das Budget des Lehrstuhls wird mit den tatsächlich entstandenen dienstlichen Kosten belastet. Privat geführte Telefonate werden mit dem Mitarbeiter oder Student über Frau Behling abgerechnet. Die Amtsleitung für beruflich bedingte Telefonate erhält man durch Wahl der 0, für private Telefonate durch die Wahl der 10. Die Telefone im Studentenlabor besitzen keine Amtsberechtigung.

7. Bestellung von Büchern, Geräten oder Software

Werden Bücher, Geräte oder Software für die Durchführung von beauftragen Aufgaben benötigt, so ist die Beschaffung mit dem Lehrstuhlinhaber abzustimmen. Im Falle von Geräten oder Software wird von demjenigen, der die Komponente benötigt, eine Auswahl der in Frage kommenden Fabrikate und Lieferanten vorgenommen. Bei Geräten werden i.a. drei Angebote eingeholt. Geben Sie bitte dann die Angebote bzw. bei Büchern oder Software die Bezeichnung der zu bestellenden Komponente Frau Behling, sie wird die Bestellung in die Wege leiten.

8. Lehrstuhlinterne Kommunikation

E-Mail: E-Mail Adressen und Telefon-Nr. der am Lehrstuhl tätigen Mitarbeiter und Studenten sind auf der Mitarbeiterseite erhältlich.

9. Arbeiten in Räumen des Lehrstuhls außerhalb der normalen Geschäftszeiten

Am Lehrstuhl tätige Studenten erhalten bei Bedarf einen Schlüssel zu Räumen des Lehrstuhls und damit jederzeit freien Zugang zu den Räumen. Diese Schlüssel dürfen keinen anderen Personen zur Verfügung gestellt oder Nachschlüssel angefertigt werden. Im Falle des Verlustes sind sie zu ersetzen. Aus Gründen der Sicherheit ist es erforderlich, dass sich außerhalb der normalen Geschäftszeiten, z.B. nachts oder am Wochenende, Personen nicht alleine in den Räumen des Lehrstuhls aufhalten. Ist eine Tätigkeit dennoch zu diesen Zeiten notwendig, so ist dies mit dem Betreuer oder Vorgesetzten abzusprechen. Die Räume sind bei Verlassen (unabhängig von der Dauer) grundsätzlich abzuschließen.